Nach einem Unfall zum TÜV-Gutachter

Immer wieder kommt es im Straßenverkehr zu einem Unfall. Einige Gründe sind Alkoholeinfluss oder eine überhöhte Geschwindigkeit. Es spielt aber am Ende keiner Rolle, was zu dem Unfall geführt hat, es gibt danach immer eine Menge zu regeln. Und leider kommt es bei der Schuldfrage auch immer öfter zum Streit. Können sich die Unfallparteien nicht einigen, wird der Fall vor Gericht landen. Hier muss nun genau ermittelt werden, wie hoch der Schaden am Fahrzeug ist. Hier kommt der Gutachter oder ein TÜV-Sachverständiger ins Spiel. Wir möchten Ihnen zeigen, welche Aufgaben dieser erledigt.

Was macht der TÜV-Gutachter?

Meist kennt man den TÜV nur von der Hauptuntersuchung. Es gibt aber viele weiter Leistungen, die dieser durchführt. Zum Beispiel können Sie ihn auch mit der Begutachtung eines Unfalls beauftragen. Dieser ist unabhängig und die Gutachten werden nach strengen, gesetzlichen Auflagen erfüllt. Sie können sich also darauf verlassen, dass wenn Sie einen ZÜV-Gutachter beauftragen, Sie auch ein unabhängiges Gutachten erhalten. 

 

Prüft der Gutachter ein Fahrzeug kontrolliert er, wie hoch die Reparaturkosten für die Wiederherstellung voraussichtlich ausfallen werden. Er ist aber auch für die Ermittlung des Wiederbeschaffungswerts, für den verbleibenden Restwert und für die Ermittlung der Wertminderung zuständig. 

 

Die Leistungen beinhalten:

  • Detaillierte Aufstellung der Reparaturkosten
  • Begutachtung des Fahrzeugs inklusive Fotos
  • Beurteilung des Zustands
  • Die Bestimmung der Reparaturdauer
  • Ermittlung der Wertminderung
  • Ermittlung des Restwerts

Durch das Gutachten erhalten Sie ein Dokument welches protokolliert, wie der Umfang des Unfalls ist und welche Auswirkungen dieser hatte. Dieser legt auch fest, ob eine Reparatur noch wirtschaftlich ist oder ob ein Ersatzfahrzeug die sinnvollere Lösung ist. Wichtig ist ebenfalls, dass der Gutachter ermittelt, wie lange es dauern wird bis die Reparatur ausgeführt ist oder bis Sie sich ein gleichwertiges Fahrzeug beschaffen können. All diese Werte sind für Sie besonders wichtig. Denn legt der Gutachter fest, dass die Reparatur oder Wiederbeschaffung eine Woche dauert, können Sie für diese Zeit auch einen Mietwagen in Anspruch nehmen. 

Von wem wird der Gutachter beauftragt?

Sind Sie der Geschädigte, haben Sie zu jeder Zeit das Recht einen Gutachter zu Rate zu ziehen. Einzige Ausnahme ist, wenn es sich um einen Bagatellschaden bis zu einer Höhe von 750 Euro handeln würde. Der Unfallverursacher, bzw. dessen Versicherung muss die Kosten für den bestellten Gutachter tragen. 

 

Hatten Sie einen Unfall bei dem Ihr Fahrzeug stark beschädigt wurde, sollten Sie immer einen Gutachter für die Beurteilung hinzuziehen. So erhalten Sie ein neutrales Gutachten in dem der Restwert Ihres Autos, die Wiederbeschaffungskosten und die voraussichtlichen Reparaturkosten festgehalten werden. Mit diesem Gutachten ist es wesentlich einfacher Ihre Ansprüche durchzusetzen.